Energieausweise

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die verschärfte Energieeinsparverordnung 2209 (EnEV) für Gebäude und ihre Anlagentechnik. Der Hauseigentümer muss auf Verlangen potentieller Käufer und Mieter einen Energieausweis vorlegen und kann andernfalls angezeigt werden. Wir beraten Sie, welcher Energieausweis für Sie der Richtige ist und stellen diesen aus. Ein Energieausweis ersetzt allerdings keine Energieberatung, er erfüllt lediglich die gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verbrauchsausweis

Hier ist die Grundlage der tatsächliche Verbrauch der letzten 3 Jahre. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen diesen Verbrauch verursacht haben. Die EnEV 2009 hat aber die Wahlfreiheit für den Energieausweis stark eingeschränkt, somit gilt der Verbrauchsausweis lediglich für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.

Der Bedarfsausweis

Grundlage für den Bedarfsausweis ist die Baukonstruktion und die Anlagetechnik. Gebäude können somit verglichen werden und auch der Laie erhält aussagekräftige Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Für einen Bedarfsausweis müssen immer das betreffende Gebäude und die Anlagentechnik besichtigt werden.