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Legionellen - Änderung der Trinkwasserverordnung

Legionellen können schwere Lungenerkrankungen verursachen, die Legionellose oder Legionärskrankheit, die in 10 bis 15 Prozent der Fälle zum Tod führt. Die wärmeliebenden Keime vermehren sich insbesondere in Warmwasser von Trinkwasserinstallationen und können beispielsweise beim Duschen eingeatmet werden. Sie werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Es wird geschätzt, dass in Deutschland weit mehr als 15.000-30.000 Menschen jährlich an Legionellose erkranken.

Ab 01.11.2011 werden von den Gesundheitsbehörden hinsichtlich der Einhaltung der Betreiberpflichten bei den Legionellen auch die Trinkwasser-Installationen (Warmwasser) in gewerblich genutzten Gebäuden, also auch in Mietshäusern, überwacht.

Am 14. Dezember 2012 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

Grenzwert für Legionellen

Die Trinkwasser-Verordnung führte zudem für Legionellen einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ als Grenzwert ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert überschritten, ist auch dies gegenüber der Gesundheitsbehörde meldepflichtig und im Rahmen der Betreiberpflichten zu beheben.

Informationsmaterialien zu Legionellen

Zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden und Information der Bevölkerung gibt das NLGA die nachfolgenden beiden Flyer heraus:

Nr. 1: Legionellen – Vorkommen und Vermeidung
Nr. 2: Legionellen – Technische Maßnahmen

Weitere Informationen:

Bei weitergehenden Fragen zu Legionellen sind die Einzelheiten den „allgemeinen anerkannten Regeln der Technik“ zu entnehmen. Hier ist insbesondere das Arbeitsblatt W 551 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) hervorzuheben. Seit 1993 (zuletzt aktualisiert im Jahre 2004) finden sich dort die einschlägigen technischen Vorgaben für Planung, Bau und Betrieb von Warmwasser-Anlagen.

 

Mehr Informationen zu Legionellen auf der Fragen&Antwortenseite des DVGW

Mehr Informationen zu Legionellen auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Hinweise zur Untersuchung auf Legionellen : Probenahme

Aktuelle Empfehlungen bzw. Vorgaben zur Probenahme auf der Internetseite des DVGW.